Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten mit Tabakindustrie

Nachdem die aktuelle Untersuchung über die Einmischungen der Tabakindustrie als „besonders bemerkenswert“ die langjährige Zusammenarbeit des Bundespräsidenten mit der zur Tabakindustrie gehörenden Körber-Stiftung beanstandet hat (siehe „Ziele“ dieser Webseite), haben wir den Bundespräsidenten am 29. November 2025 angeschrieben und ihn gebeten, diese Zusammenarbeit zu beenden und den Geschichtswettbewerb ohne die Körber-Stiftung fortzusetzen. Nachstehend das erste Schreiben der Stiftung rauchfrei leben:


Wir haben auf unser Schreiben eine Antwort erhalten. Das Schreiben vom 8. Dezember 2025 ist auf unsere Argumente aber leider gar nicht eingegangen. Mitgeteilt wurde uns, dass die Zusammenarbeit mit der Körber-Stiftung einerseits durch die lange Dauer – seit 1973 – gerechtfertigt sei. Zum anderen deshalb, weil die Körber AG, die sich selbst ausdrücklich zur Tabakindustrie rechnet, nicht zur Tabakindustrie gehöre. Dies schließt der Bundespräsident daraus, dass in der Rahmenvereinbarung der WHO der Begriff „Tabakindustrie“ bestimmt wird als: „Tabakhersteller, Großhändler und Importeure von Tabakerzeugnissen“. Nachstehend das Schreiben des Bundespräsidenten vom 8. Dezember 2025:


Dem halten wir folgende Argumente entgegen: Es ist ein Grundprinzip des Rechts, dass außer im Verfassungs- und im Strafrecht nicht allein am Wortlaut festgehalten werden darf. Schon die Einleitung zu „Artikel 1 Begriffsbestimmungen“, auf die sich der Bundespräsident beruft, macht dies deutlich, denn es heißt dort, dass die definierten Begriffe im Sinne dieses Übereinkommens zu verstehen sind („im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet der Ausdruck“).
Wenn bei der Formulierung des Vertragstextes des Rahmenübereinkommens gegenwärtig gewesen wäre, dass ein milliardenschwerer Konzern fast die gesamte Welt mit Maschinen zur Herstellung von Zigarettenmaschinen versorgt, hätte die Definition des Begriffes „Tabakindustrie“ auch derartige Unternehmen umfassen können. Denn es sollten ja die Akteure als „Tabakindustrie“ erfasst werden, die Tabakhersteller sind und die über die reinen Tabakhersteller hinaus als Urheber des einzudämmenden Tabakgebrauchs anzusehen sind.
Da es sich nicht um Straf- oder Verfassungsrecht handelt, sondern um Vertragsrecht, ist eine derartige Auslegung nicht nur möglich, sondern sogar erforderlich. Daraus folgt, dass der Vertragstext und die Definition des Begriffes „Tabakindustrie“ so auszulegen sind, dass die Körber AG zur Tabakindustrie gehört, so dass eine Zusammenarbeit des Bundespräsidenten mit der Körber Stiftung gegen die Verpflichtungen verstößt, die Deutschland mit dem Rahmenübereinkommen übernommen hat.
Falls noch ein Fünkchen Überzeugung fehlt, dass die Zusammenarbeit mit der Körber-Stiftung beendet werden sollte, hier ein Satz aus dem zweiten Brief der Stiftung rauchfrei leben an den Bundespräsidenten:
„Und schließlich steht aus unserer Sicht fest, dass selbst, wenn Ihre Zusammenarbeit mit der Körber-Stiftung formaljuristisch in Ordnung wäre – ethisch sauber ist sie aus unserer Sicht ganz sicher nicht.“
Hier folgt der vollständige Brief vom 17. Dezember 2025, der bisher noch unbeantwortet geblieben ist.




