Wir sind eine Stiftung und kein Verein – deshalb gibt es bei uns auch keine Mitgliedschaft.
Gegründet wurde die Stiftung rauchfrei leben am 1. Juli 2007 von Werner Rottschky und Johannes Spatz, den beiden ersten Vorständen der Stiftung. Nachdem Werner Rottschky am 23. Dezember 2011 verstorben ist, hat Karin Rottschky, Werner Rottschkys Ehefrau, seine Nachfolge angetreten und hat das Vorstandsamt von ihm übernommen. Seitdem gehörten dem Vorstand der Stiftung Karin Rottschky und Johannes Spatz an und sie vertraten die Stiftung gemeinschaftlich.
Nachdem Karin Rottschky sich zur Ruhe setzte und ihr Vorstandsamt aufgab, ist seit dem 4. Dezember 2017 Johannes Spatz alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Stiftung rauchfrei leben.
Wenn du dich für die Ächtung der Tabakindustrie und eine tabakfreie Zukunft einsetzen willst, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie du die Stiftung rauchfrei leben unterstützen kannst.
Spenden
Du kannst eine steuerlich absetzbare Spende an die Stiftung rauchfrei leben zahlen. Näheres findest du unter „Spenden“.
Zustiften
Wer die Stiftung rauchfrei leben langfristig im Sinne eines nachhaltigen Anwachsens ihres Stiftungsvermögens unterstützen möchte, kann zustiften:
Die Zustiftung erhöht das Stiftungskapital, von dem die erwirtschafteten Erträge verbraucht werden können. Die Erträge sind aktuell zwar nur gering. Andererseits bleibt das Stiftungskapital dauerhaft erhalten. Je mehr Stiftungskapital vorhanden ist, je mehr Erträge erhält die Stiftung. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet und verbraucht werden. Es ist laut Satzung „ungeschmälert zu erhalten“. Auch eine Zustiftung ist steuerlich absetzbar.
Du kannst die Stiftung rauchfrei leben mit einer Erbschaft bedenken. Wer sein Testament formuliert, macht sich Gedanken darüber, was nach seinem Tod mit dem Vermögen geschehen soll, das er über viele Lebensjahre hinweg angesammelt hat. Jeder von uns möchte damit Gutes tun und es dennoch bewahrt wissen.
Eine Zustiftung bleibt dauerhaft und in vollem Umfang im Stiftungsvermögen erhalten. Denn die Zustiftung wird nicht durch steuerliche Belastungen geschmälert. Weil die Stiftung rauchfrei leben gemeinnützig ist, fallen keine Steuern an, auch keine Schenkungs- oder Erbschaftsteuer.
Du möchtest mehr wissen?
Für deine Fragen stehen wir dir zur Verfügung.
Du kannst dich durch Vorschläge, Ideen und Mitarbeit beteiligen:
Wie kann die Stiftung rauchfrei leben bekannter werden?
Wie kann die Stiftung rauchfrei leben Gelder für die Erfüllung ihrer Ziele erhalten?
Welche Projekte soll die Stiftung rauchfrei leben unterstützen?
Bitte nimm Kontakt zu uns auf.
Du kannst die Stiftung rauchfrei leben auf vielfache Weise fördern, einmalig oder regelmäßig. Informiere dich über die Möglichkeiten zu spenden.