Unser Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE89 1002 0500 0001 0350 00

BIC: BFSWDE33BER

Weil die Stiftung rauchfrei leben ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungskapitals, also aus den aktuell nur ganz geringen Erträgen des Stiftungskapitals, und aus Spenden finanziert, braucht die Stiftung Spenden, damit sie Projekte fördern kann. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf das Stiftungskapital der Stiftung rauchfrei leben nicht angetastet und verbraucht werden. Das Stiftungskapitel darf nicht ausgegeben werden, es muss deshalb auch wie die Satzung der Stiftung es vorgibt, „ungeschmälert“ erhalten bleiben.

Die Stiftung rauchfrei leben benötigt deine Spende.

Wenn du uns kurzfristig und gezielt unterstützen möchtest, überweise bitte eine Spende auf unser Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft IBAN DE89 1002 0500 0001 0350 00.

Du kannst kleine oder große Beträge spenden, einmal oder regelmäßig. Wenn du uns mitteilst, dass die Spende für ein bestimmtes Projekt sein soll, werden wir deine Spende dafür verwenden.

Wenn du bei Amazon einkaufst, kannst du die Stiftung rauchfrei leben als AmazonSmile-Organisation auswählen. Amazon wird dann einen Teil der Einkaufssumme an die Stiftung rauchfrei leben weitergeben, ohne Extrakosten für dich.

Spenden von der Tabakindustrie oder von Personen, die der Tabakindustrie nahe stehen, nehmen wir nicht entgegen. Das ist ausdrücklich in der Satzung der Stiftung rauchfrei leben geregelt.

Wir verwenden alle Mittel satzungsgemäß unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften. Die Stiftung rauchfrei leben wird jährlich durch die staatliche Stiftungsaufsicht geprüft.

Die Verwendung deiner Spende und alle Ausgaben, die gemacht werden, dienen der Verwirklichung der Satzung: Für die Ächtung der Tabakindustrie und für eine tabak- und rauchfreie Zukunft. Bei allen Ausgaben sind wir um äußerste Sparsamkeit bemüht. Der Anteil der Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist sehr gering.

Der Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I in Berlin vom 15.01.2019 stellt fest, dass die Stiftung rauchfrei leben Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen kann, damit du die Spende steuerlich geltend machen kannst. Wenn du bei der Überweisung deine Anschrift angibst, stellen wir dir „automatisch“ eine Spendenbescheinigung aus. Dies machen wir am Anfang eines neuen Jahres für das vergangene Jahr. Falls du das möchtest, können wir dir die Spendenbescheinigung auch direkt nach Zahlung deiner Spende ausstellen.

Wir stehen dir für deine Fragen zur Verfügung. Bitte nimm zu uns Kontakt auf.

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