Unser Konto: SozialBank (früherer Name: Bank für Sozialwirtschaft)
IBAN neu: DE93 3702 0500 0001 0350 00,
(früher: DE89 1002 0500 0001 0350 00),
BIC: BFSWDE33XXX.
Weil die Stiftung rauchfrei leben ihre Ausgaben aus den Erträgen des Stiftungskapitals und aus Spenden finanziert, braucht die Stiftung Spenden, damit sie Projekte fördern kann. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf das Stiftungskapital der Stiftung rauchfrei leben nicht angetastet und verbraucht werden.
Wenn Sie die Stiftung kurzfristig und gezielt unterstützen möchten, bitten wir Sie um eine Spende auf unser Spendenkonto bei der SozialBank IBAN DE93 3702 0500 0001 0350 00.
Sie können kleine oder große Beträge spenden, einmal oder regelmäßig. Wenn Sie uns mitteilen, dass die Spende für ein bestimmtes Projekt sein soll, werden wir Ihre Spende dafür verwenden, wenn dies möglich ist.
Spenden von der Tabakindustrie oder von Personen, die der Tabakindustrie nahe stehen, nehmen wir nicht entgegen. Das ist ausdrücklich in der Satzung der Stiftung rauchfrei leben geregelt und es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir das schmutzige Geld der Branche zurückweisen.
Wir verwenden alle Mittel satzungsgemäß unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften. Die Stiftung rauchfrei leben wird jährlich durch die staatliche Stiftungsaufsicht geprüft.
Die Verwendung Ihrer Spende und alle Ausgaben, die gemacht werden, dienen der Verwirklichung der Satzung. Der Anteil der Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist sehr gering.
Der Freistellungsbescheid des Finanzamts Regensburg vom 27.11.2025 stellt fest, dass die Stiftung rauchfrei leben Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen kann, damit Sie die Spende steuerlich geltend machen können. Wenn Sie bei der Überweisung Ihre Anschrift angeben, stellen wir Ihnen „automatisch“ eine Spendenbescheinigung aus. Dies machen wir am Anfang eines neuen Jahres für das vergangene Jahr. Falls Sie das möchten, können wir Ihnen die Spendenbescheinigung auch direkt nach Zahlung Ihrer Spende ausstellen.

